Tabelle A
Auszüge aus der Steuerberatergebührenverordnung (nicht vollständig!):
Bemessungsgrundlage
1/20
1/10
2/10 - 4/20
3/10
25.000 Euro
34,30 Euro
68,60 Euro
137,20 Euro
205,80 Euro
40.000 Euro
45,10 Euro
90,20 Euro
180,40 Euro
270,60 Euro
65.000 Euro
56,15 Euro
112,30 Euro
224,60 Euro
336,90 Euro
110.000 Euro
67,70 Euro
135,40 Euro
270,80 Euro
406,20 Euro
Tabelle B
Auszüge aus der Steuerberatergebührenverordnung (nicht vollständig!):
Bemessungsgrundlage
10/10
15/10
25/10
30/10
50.000 Euro
210,00 Euro
315,00 Euro
525,00 Euro
630,00 Euro
100.000 Euro
296,00 Euro
444,00 Euro
740,00 Euro
888,00 Euro
300.000 Euro
514,00 Euro
771,00 Euro
1.285,00 Euro
1.542,00 Euro
500.000 Euro
668,00 Euro
1.002,00 Euro
1.670,00 Euro
2.004,00 Euro
1.000.000 Euro
903,00 Euro
1.354,50 Euro
2.257,50 Euro
2.709,00 Euro
Tabelle C
Auszüge aus der Steuerberatergebührenverordnung (nicht vollständig!):
Bemessungsgrundlage
3/10
5/10
6/10
7/10
50.000 Euro
33,00 Euro
55,00 Euro
66,00 Euro
77,00 Euro
100.000 Euro
45,00 Euro
75,00 Euro
90,00 Euro
105,00 Euro
250.000 Euro
76,20 Euro
127,00 Euro
152,40 Euro
177,80 Euro
500.000 Euro
123,00 Euro
205,00 Euro
246,00 Euro
287,00 Euro
1.000.000 Euro
210,00 Euro
350,00 Euro
420,00 Euro
490,00 Euro
Klaus Beyer Steuerberater
Honorar
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Hinweise zur Honorarberechnung
Die Honorare für die Steuerberatertätigkeit richten sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatergebührenverordnung. Innerhalb eines vorgegebenen Rahmens wird die einzelne Tätigkeit individuell nach ihrer Art, Umfang der Arbeiten und Verantwortungsbereich des Beraters bestimmt.
Nachstehend einige Beispiele über Standardleistungen:
Tätigkeit
Bemessungsgrundlage
Honorar ohne MwSt.
Fertigung einer Einkommensteuererklärung
Summe der positiven Einkünfte
2/10 Tabelle A
Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn
1/20 Tabelle A
Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Summe der Einnahmen oder der Werbungskosten (der höhere Wert wird angesetzt)
4/20 Tabelle A
Einnahme-Überschuss-Rechnung
Summe der Einnahmen oder Betriebsausgaben (der höhere Wert wird angesetzt)
15/10 Tabelle B
Erstellung eines Jahresabschlusses
Besondere Berechnung: Mittelwert aus betrieblicher Gesamtleistung und Bilanzsumme mit Korrekturen
25/10 Tabelle B
Monatliche Erstellung einer Finanzbuchhaltung
Jahresumsatz
6/10 Tabelle C
Monatliche Erstellung einer Lohnbuchhaltung
pro Arbeitnehmer
12,00 Euro
Leistungen, die nach Stundensatz abgerechnet werden
pro angefangener halber Stunde
37,50 Euro
Zu den Honoraren ist jeweils eine Post- und Fernmeldepauschale von 15% (höchstens 20,00 Euro) und die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Im tatsächlichen Einzelfall wird der Gebührensatz persönlich nach Arbeitsaufwand und Schwierigkeitsgrad bzw. Verantwortung des Beraters festgesetzt.
Weitere Hinweise sowie die kompletten Tabellen finden Sie in der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBGebV) .
Zu Ihrem Nutzen konzentrieren wir uns auf unsere eigentlichen Aufgaben, nämlich die steuerberatende Tätigkeit. Die Abrechnung der Honorare erfolgt daher durch die DEGEV (Deutsche Genossenschaftliche Verrechnungsstelle für Steuerberater e.G. ).
Datenschutzhinweise
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